Der Verwaltungsrat der Roche Holding AG hat beschlossen, Herrn Dr. Christophe Weber, ehemaliger CEO von Takeda Pharmaceuticals, der Generalversammlung am 9. März 2027 zur Neuwahl in den Verwaltungsrat vorzuschlagen.
Roche Verwaltungsratspräsident Severin Schwan: „Ich freue mich sehr, dass wir Christophe Weber zur Neuwahl in den Verwaltungsrat vorschlagen können. Christophe Webers fundierte Kenntnisse der Gesundheitsbranche und seine breite Führungserfahrung werden unseren Verwaltungsrat weiter stärken.“
Über Roche
Roche (SIX: RO, ROP; OTCQX: RHHBY) ist ein Healthcare-Unternehmen, das führende Wissenschaft mit innovativen Technologien in den Bereichen Diagnostik, Arzneimittel und digitale Lösungen verbindet und so eine einzigartige Position einnimmt, um Krankheiten vorzubeugen, zu stoppen und zu heilen.
Roche wurde 1896 in Basel, Schweiz, gegründet und ist heute ein führender Anbieter von transformativen Arzneimitteln und Diagnostika für Millionen von Menschen in über 150 Ländern weltweit. Das Unternehmen setzt sich dafür ein, Herausforderungen im Gesundheitswesen zu bewältigen, die Patientinnen und Patienten, Familien, Gemeinschaften und Gesundheitssysteme am stärksten belasten. In den Divisionen Diagnostics und Pharma konzentriert sich Roche auf Bereiche wie Onkologie, Neurologie, Herz-Kreislauf- und Stoffwechsel-Erkrankungen, Augenheilkunde, Infektionskrankheiten und Immunologie mit dem Ziel, für die Patientinnen und Patienten, die Menschen, die ihnen am Herzen liegen, und die Fachkräfte, die sich um sie kümmern, eine spürbare und nachhaltige Wirkung zu erzielen.
Genentech in den USA ist eine Konzerngesellschaft, die sich vollständig im Besitz der Roche-Gruppe befindet. Roche ist Mehrheitsaktionär von Chugai Pharmaceutical in Japan, einem führenden, innovationsorientierten Unternehmen für therapeutische Antikörper.
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Anhang
Apotheken in Deutschland erhalten deutlich mehr Handlungsspielraum: Der Bundesrat hat eine Reform der schwarz-roten Koalition passieren lassen, die die Rolle der Offizinen im Gesundheitswesen spürbar aufwertet. Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung zu stärken, Wartezeiten in Arztpraxen zu reduzieren und Prävention sowie Früherkennung auszubauen. Das Paket war zuvor bereits vom Bundestag beschlossen worden.
Kern der Reform ist ein erweitertes Leistungsangebot in Apotheken. Künftig sollen dort zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen möglich sein, etwa zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Angeboten rund um das Rauchen. Apotheken können damit stärker als bisher in der Prävention ansetzen und Risiken identifizieren, bevor es zu manifesten Erkrankungen kommt.
Auch im Impfbereich werden die Kompetenzen ausgeweitet. Neben den bereits etablierten Grippe- und Corona-Impfungen dürfen Apotheken künftig alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen anbieten, darunter etwa Tetanus. Ergänzend werden Blutabnahmen erlaubt, etwa um Medikamentenwirkungen zu kontrollieren. Damit rücken Apotheken näher an klassische ärztliche Tätigkeitsfelder heran, ohne diese vollständig zu ersetzen.
Besonders sensibel ist die neue Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben. Erlaubt ist künftig die einmalige Ausgabe der kleinsten Packungsgröße auf Selbstzahlerbasis, wenn ein Arzneimittel seit längerem eingenommen wird und die Fortführung der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Die Regelung soll Versorgungslücken schließen, etwa wenn ein Rezept nicht rechtzeitig vorliegt, und bleibt zugleich strikt begrenzt, um Missbrauch zu vermeiden.